Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Ideenraich Jasmina Raich (Küchenfolie24.de)
Stand: 28. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil aller Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen, insbesondere der Folierung von Küchen und Möbeln.
2. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
4. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, mündliche Zusagen zu machen, die von diesen AGB oder dem schriftlichen Angebot abweichen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
3. Abbildungen, Farbmuster und Beschreibungen in Prospekten, Angeboten oder anderen Unterlagen sind nur annähernd maßgeblich und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
4. Geringfügige Farb- und Strukturabweichungen der Folien sind materialbedingt und stellen keinen Mangel dar.
5. An allen Angebotsunterlagen, Entwürfen und Mustern behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Höhe.
2. Die im Angebot genannten Preise gelten für die dort aufgeführten Leistungen. Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind, aber nicht im Angebot veranschlagt wurden, oder die auf Wunsch des Kunden zusätzlich ausgeführt werden, werden gesondert nach Aufwand zu unseren gültigen Sätzen berechnet.
3. Zuschläge für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden gesondert berechnet.
4. Kann ein vereinbarter Ausführungstermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. fehlender Zugang, nicht vorbereitete Küche), nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Kosten (z.B. für Anfahrt, Arbeitszeit) in Rechnung zu stellen.
5. Schutzgebühr: Für vereinbarte Vor-Ort-Termine (z. B. für das Aufmaß oder Beratungen) berechnen wir eine Schutzgebühr in Höhe von 99 Euro (inkl. MwSt.). Diese Gebühr wird nicht erstattet, wenn der Kunde den Termin weniger als 24 Stunden im Voraus absagt oder zum vereinbarten Zeitpunkt am Montageort nicht angetroffen wird.
6. Soweit nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag ist sofort nach Abnahme der Leistung und Erhalt der Schlussrechnung ohne Abzug zahlbar.
7. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Gegenüber Verbrauchern betragen diese 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
8. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 4 Ausführung der Leistung und Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Angegebene Fristen für die Ausführung der Leistung sind unverbindlich, es sei denn, ihre Einhaltung wurde ausdrücklich schriftlich als "verbindlicher Ausführungstermin" vereinbart.
2. Voraussetzung für die Ausführung unserer Leistung ist die Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden.
3. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass:
a. die zu folierenden Oberflächen frei zugänglich und die Arbeitsbereiche geräumt sind.
b. ein unentgeltlicher Strom- und bei Bedarf Wasseranschluss zur Verfügung steht.
c. die zu beklebenden Oberflächen eine für die Folierung geeignete Grundbeschaffenheit aufweisen (z.B. frei von groben Strukturschäden, nicht aus unbehandeltem Rohholz).
d. für unsere Arbeiten mindestens 5 qm freier Platz im Bodenbereich zur Verfügung stehen.
e. Zugang zu sanitären Anlagen (Toilette), frischem Wasser sowie ein Stromanschluss gewährleistet ist.
f. die Raumtemperatur während der Arbeiten dauerhaft mindestens 12 °C beträgt und kein Luftstrom durch den Arbeitsbereich herrscht.
g. während der Ausführung keine Arbeiten stattfinden, die Staub verursachen (weder im selben Raum noch in angrenzenden Räumen).
4. Notwendige Vorarbeiten wie Schleifen und Grundieren werden gemäß § 3 Abs. 2 gesondert berechnet.
5. Besonderer Hinweis: Dunstabzugshauben werden grundsätzlich nicht foliert.
6. Leistungsumfang (Sichtseiten): Foliert werden grundsätzlich nur die von außen sichtbaren Flächen der Küche, insbesondere die Außenseiten der Fronten, Schubladenblenden und sichtbaren Korpusflächen. Die Innenseiten von Fronten und Türen sowie das Innere der Schränke (z.B. Korpus-Innenflächen und Einlegeböden) gehören nicht zum Leistungsumfang und sind in den Preisen nicht enthalten. Eine Folierung von Innenseiten erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und wird als kostenpflichtige Zusatzleistung gesondert berechnet.
7. Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
8. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Ausführung der Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 5 Abnahme
1. Die erbrachte Leistung ist vom Kunden nach Fertigstellung und Aufforderung durch uns unverzüglich abzunehmen.
2. Die Abnahme erfolgt durch Freigabe des Kunden unverzüglich nach Fertigstellung der Leistung.
3. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie in Gebrauch nimmt oder wenn er die Abnahme nicht innerhalb von 7 Werktagen nach unserer Mitteilung über die Fertigstellung unter Angabe von Mängeln verweigert.
4. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sondern sind im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen.
§ 6 Gewährleistung (Mängelhaftung)
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
2. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung (Reparatur) oder Neulieferung (Ersatzfolierung).
3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
a. Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder falsche Reinigung durch den Kunden.
b. Normaler Verschleiß und Abnutzungserscheinungen.
c. Mängel, die auf dem Zustand des vom Kunden gestellten Untergrundes beruhen (z.B. abblätternder Lack unter der Folie), sofern wir auf dieses Risiko hingewiesen haben.
d. das nachträgliche Ablösen der werksseitigen Originalbeschichtung von Küchenfronten oder Möbeln, die sich unter der Folie befinden. Da die Festigkeit und der Zustand des Untergrunds im Vorfeld von uns nicht zerstörungsfrei geprüft werden können, ist hierzu nur eine grobe Einschätzung möglich.
4. Optische Toleranzen und Arbeitsbedingungen: Die Folierungsarbeiten finden nicht unter Reinraum- oder Laborbedingungen statt. Trotz gründlicher Reinigung und Vorbehandlung lassen sich kleinere Staubeinschlüsse, Körner oder Unebenheiten (insbesondere bei vorbeschädigten Untergründen) nicht völlig ausschließen. Wir orientieren uns an den Branchenstandards der Folienhersteller: Die visuelle Beurteilung erfolgt aus einem Betrachtungsabstand von 1,5 m bei normaler Raumbeleuchtung. Auf den Sichtseiten ist pro qm maximal ein deutlich sichtbarer und ein weniger sichtbarer Einschluss zulässig. Falten, Unebenheiten oder Einschlüsse auf Möbelrückseiten, Innenseiten oder Schubladenböden sind von Reklamationen ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Wir haften nicht für Schäden, die sich aus ungenauen oder unvollständigen Angaben des Kunden ergeben.
4. Haftungsausschluss Farbveränderung: Wir schließen jegliche Haftung für nachträgliche Farbveränderungen der verwendeten Folien durch äußere Einflüsse (z. B. UV-Strahlung, Hitzeeinwirkung oder chemische Reinigungsmittel) aus.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte und verarbeitete Folie bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
§ 9 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der Ort der Montage. Erfüllungsort für Zahlungen ist unser Geschäftssitz in Weilerswist.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.